Gütesicherung
Die Gütesicherung ist ein zentraler Bestandteil einer Gütegemeinschaft.
Die hierfür notwendigen Regelungen sind in den Durchführungsbestimmungen sowie den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt.
Der Güteausschuss ist als neutrales und unabhängiges Qualitätsgremium der Gütegemeinschaft für die Gütesicherung maßgeblich verantwortlich. Die Mitglieder des Güteausschusses überführen die Güte- und Prüfbestimmungen in praxisnahe Verfahrensregeln und überwachen deren Einhaltung. Neben der Gütezeichenvergabe steht die Überwachung der Gütezeichennutzer im Vordergrund. Bedeutsam hierfür sind die ordnungsgemäß durchgeführte Eigenüberwachung in den Mitgliedswerken sowie die Bewertung der Ergebnisse der Fremdüberwachung durch die zwei externen Sachverständigen.